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   LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2012 - L 5 KR 49/11   

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https://dejure.org/2012,3881
LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2012 - L 5 KR 49/11 (https://dejure.org/2012,3881)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.02.2012 - L 5 KR 49/11 (https://dejure.org/2012,3881)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - L 5 KR 49/11 (https://dejure.org/2012,3881)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 39 Abs 1 S 1 SGB 5, § 73 Abs 2 S 1 Nr 7 SGB 5, § 92 Abs 1 S 2 Nr 6 SGB 5, § 115a Abs 1 Nr 1 SGB 5 vom 21.12.1992, § 115a Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 5 vom 22.12.2011
    Krankenversicherung - vor- und nachstationäre Behandlung - Leistungserbringung eigener Art - Teil der Krankenhausbehandlung - Fehlen - Verordnung von Krankenhausbehandlung - Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Vergütungsanspruch - vollstationäre ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Vergütungsanspruchs eines Krankenhauses für vor- und nachstationäre Behandlungen beim Fehlen einer Verordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses für vor- und nachstationäre Behandlungen beim Fehlen einer Verordnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 586 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Schleswig-Holstein, 09.02.2012 - L 5 KR 52/11

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsanspruch für eine vorstationäre

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2012 - L 5 KR 49/11
    Tatbestandsvoraussetzungen der Behandlung durch Krankenhäuser nach § 115a SGB V sind die Verordnung von Krankenhausbehandlung und das Vorliegen eines medizinisch geeigneten Falles (Urteil des erkennenden Senats vom 9. Februar 2012 - L 5 KR 52/11; jurisPK-SGB V/Köhler-Hohmann, § 115a Rz. 10; Knittel in Hauck/Noftz, SGB V, § 115a Rz. 4; Hänlein in LPK-SGB V, SGB V, 3. Aufl. 2009, § 115a Rz. 5; Kingreen in Beck"scher Online-Kommentar Sozialrecht, § 115a Rz. 2).

    Hier fehlt es bereits an der nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut notwendigen Verordnung von Krankenhausbehandlung (zur Auslegung des Begriffs des medizinisch geeigneten Falles s. Urteil des erkennenden Senats vom 9. Februar 2012 a. a. O.).

    Fehlt es mithin bereits an der für den Leistungsanspruch notwendigen ärztlichen Verordnung der Krankenhausbehandlung, braucht der Senat nicht zu prüfen, ob ein geeigneter Fall im Sinne des § 115 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 SGB V hier vorlag (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 9. Februar 2012 a. a. O.).

    Hintergrund sind weitere Entscheidungen des Senats vom gleichen Tag (L 5 KR 49/11) und vom 9. Februar 2012 (a. a. O.), in denen sich der Senat ebenfalls mit der Abgrenzung von ambulanter, vorstationärer und vollstationärer Behandlung befasst hat.

  • LSG Bayern, 08.04.1999 - L 4 KR 83/98

    Erstattung von Fahrkosten für einen Hubschraubertransport; Ablehnung der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2012 - L 5 KR 49/11
    Mögen auch die Anforderungen an eine ärztliche Krankenhausverordnung (s. dazu die Krankenhausbehandlungsrichtlinien vom 24. März 2003) im Notfall geringer sein (vgl. etwa Bayerisches LSG, Urteil vom 18. April 1999 - L 4 KR 83/98), kann gleichwohl auf ihr Vorliegen nicht verzichtet werden.
  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2012 - L 5 KR 49/11
    Ob einem Versicherten vollstationäre Krankenhausbehandlung zu gewähren ist, richtet sich ausschließlich nach medizinischen Erfordernissen, die das Gericht im Streitfall uneingeschränkt zu überprüfen hat (Beschluss des Großen Senats [GS] des BSG vom 25. September 2007 - GS 1/06 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 10).
  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 19/05 R

    Krankenversicherung - Prüfung der Notwendigkeit einer vollstationären

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2012 - L 5 KR 49/11
    Krankenbehandlung, die nicht der besonderen Mittel eines Krankenhauses bedarf, ist grundsätzlich ambulant durchzuführen; insbesondere die vollstationäre Krankenhausbehandlung ist nachrangig gegenüber allen anderen Arten der Krankenbehandlung (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V; vgl. auch BSG, Urteil vom 10. April 2008 - B 3 KR 19/05 R = SozR 4-2500 § 39 Nr. 12).
  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 11/04 R

    Krankenversicherung - Vorliegen einer vollstationären Krankenhausbehandlung bei

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2012 - L 5 KR 49/11
    Eine vollstationäre Krankenhausbehandlung ist auch dann gegeben, wenn sie sich nach dem Behandlungsplan des Krankenhausarztes zeitlich über mindestens einen Tag und eine Nacht erstrecken soll, später jedoch aus medizinischen Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss - sog. abgebrochene stationäre Krankenhausbehandlung (BSG, Urteil vom 17. März 2005 - B 3 KR 11/04 R = SozR 4-2500 § 39 Nr. 5).
  • BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 22/07 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung einer nicht erforderlichen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2012 - L 5 KR 49/11
    Eine Abrechnung als ambulante Leistung (vgl. dazu BSG 18. September 2008 - B 3 KR 22/07 R = SozR 4-2500 § 115b Nr. 2) kommt hier allerdings nicht in Betracht, da für eine solche, worauf die Beklagte zutreffend hinweist, Schuldner nicht sie ist, sondern die Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung erfolgt.
  • BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 15/08 R

    Krankenversicherung - vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung - Vergütung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2012 - L 5 KR 49/11
    Insoweit geht es bei der vor- und nachstationären Behandlung um eine "Leistungserbringung eigener Art" als "Annex" zur vollstationären Versorgung im Krankenhaus und somit um "stationäre" Behandlung im weiteren Sinne (BSG, Urteil vom 10. März 2010 - B 3 KR 15/08 R = SozR 4-2500 § 115a Nr. 1), die in § 115a Abs. 3 SGB V über eine eigenständige Vergütungsregelung verfügt.
  • LSG Saarland, 14.12.2011 - L 2 KR 122/09

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Krankenhausbehandlung - Klärung der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2012 - L 5 KR 49/11
    Eine solche Abgrenzung ist vom Gesetz nicht vorgesehen (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Januar 2011 - L 4 KR 62/05; LSG für das Saarland, Urteil vom 14. Dezember 2011 - L 2 KR 122/09).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.01.2011 - L 4 KR 62/05

    Krankenversicherung - vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung nach § 115a

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2012 - L 5 KR 49/11
    Eine solche Abgrenzung ist vom Gesetz nicht vorgesehen (LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Januar 2011 - L 4 KR 62/05; LSG für das Saarland, Urteil vom 14. Dezember 2011 - L 2 KR 122/09).
  • BSG, 26.04.2022 - B 1 KR 5/21 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - vollstationäre Behandlung -

    d) Weitere Voraussetzung für eine Abrechnung auf der Grundlage eines fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens ist, dass das Krankenhaus berechtigt gewesen wäre, die fiktive wirtschaftliche Leistung selbst zu erbringen und unmittelbar gegenüber der KK abzurechnen (vgl in diesem Sinne für ambulante Operationen bereits BSG vom 18.9.2008 - B 3 KR 22/07 R - BSGE 101, 252 = SozR 4-2500 § 115b Nr. 2, RdNr 12 ff; ferner Schleswig-Holsteinisches LSG vom 23.2.2012 - L 5 KR 49/11 - juris RdNr 24) .
  • LSG Schleswig-Holstein, 23.02.2012 - L 5 KR 53/11

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsanspruch wegen vollstationärer

    Hintergrund sind weitere Entscheidungen des Senats vom gleichen Tag (L 5 KR 49/11) und vom 9. Februar 2012 (L 5 KR 52/11), in denen sich der Senat ebenfalls mit der Abgrenzung von ambulanter, vorstationärer und vollstationärer Behandlung befasst hat.
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